Der medizinische Dienst hat Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine Pflegestufe zugesprochen?
Damit haben Sie Anspruch auf Sachleistungen der Pflegekasse, den sogenannten Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Hanschuhe, Desinfektionsmittel, usw…
Hierbei wurde ab Januar 2015 die maximale Erstattung von 31 Euro auf 40 Euro erhöht. Falls Sie schon ein Genehmigung erhalten haben, können wir für Sie einen Änderungsantrag für einen erhöhten Bedarf stellen, und für alle, die bisher diese Leistung noch nicht beansprucht haben, werden wir den ausgefüllten Antrag zur Genehmigung weiterleiten. Sobald die Pflegekasse die Bestätigung erteilt hat, können wir Ihnen diese Produkte unverzüglich ausliefern.
Durch unser großes Lager sind wir für Sie immer lieferbereit!
Neue Anträge erhalten Sie direkt in unserer Apotheke oder HIER PER DOWNLOAD
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wahser ( PTA, Engel-Apotheke ):
Telefon 02365/37530